1980 Ibanez JP20 Joe Pass Signature

Als Ibanez Anfang der 1980er-Jahre begann, eigene Signature-Modelle für etablierte Jazz-Größen zu entwickeln, war der Name Joe Pass eine naheliegende Wahl – nicht nur wegen seines überragenden Talents, sondern auch wegen seiner unaufgeregten, musikalisch stets dienlichen Spielweise. Die JP-20 war das Ergebnis dieser Zusammenarbeit: eine elegante, kompromisslos gestaltete Archtop-Gitarre, die auf die spezifischen Wünsche des Meisters zugeschnitten wurde.

Mit ihrer klassischen 16-Zoll-Bauweise, einer laminierten Fichtendecke und einem Boden aus geriegeltem Ahorn lehnt sich die Konstruktion sichtbar an Vorbilder wie D’Aquisto oder frühe Epiphone-Modelle an – und doch besitzt die JP-20 eine ganz eigene Handschrift. Dazu trägt auch die charakteristische Position des einzelnen Super-58-Humbuckers bei, der weiter zur Brücke gerückt ist als bei traditionellen Archtops. Die Idee: eine Tonabnahme, die Pass’ präzise, perkussive Anschlagtechnik perfekt unterstützt – und Raum lässt für das Spiel zwischen Griffbrettende und Pickup.

Das Instrument überzeugt durch durchdachte Details: Ein Ebenholzgriffbrett mit aufwendiger Einfassung, ein handverlesener dreiteiliger Ahornhals mit moderatem C-Profil sowie feine Einlagen aus Perlmutt, inklusive der für frühe Modelle typischen „Joe Pass“-Signatur am zwölften Bund. Steg, Saitenhalter und Regler fügen sich harmonisch in das reduzierte, aber keineswegs schlichte Design ein – ebenso wie das eingefasste Schlagbrett in Tortoise-Optik und die sanfte Brown-Sunburst-Lackierung.

Diese JP-20 wurde 1980 in Japan gefertigt und zählt zu den früh produzierten Exemplaren. Der Zustand ist insgesamt sehr gut, mit nur geringen Gebrauchsspuren. Das Trussrod-Cover fehlt, was sich jedoch leicht ersetzen lässt. Auch das Binding des Pickguards hat sich wohl im Laufe der Zeit hier und da gelöst und wurde wieder verklebt, wovon einige Klebereste an den Verbindungsstellen zeugen. Geliefert wird sie im originalen Ibanez-Koffer. 

Preis: 2199EUR

(Differenzbesteuert nach §25a UStG)